Die Kanzlei Möntmann wurde 1975 von Herrn Volker Möntmann als Steuerberatungskanzlei gegründet.
Im Jahr 1988 erfolgte die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes um den Bereich
der Wirtschaftsprüfung. Seit der Gründung verzeichnet die Kanzlei ein stetiges Wachstum aus eigener Kraft. Maßgeblich für diesen Erfolg sind neben der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung insbesondere auch qualifizierte Beratungstätigkeiten mit betriebswirtschaftlichem Charakter und das Selbstverständnis, als Dienstleistungsunternehmen aufzutreten und dabei die Mandanten in den Mittelpunkt zu stellen.
Um das Leistungsangebot aus eigenem Hause noch weiter abzurunden und gleichzeitig der langjährigen Expansion Rechnung zu tragen, erfolgte zum 1. Mai 2003 die Neustrukturierung der Kanzlei zu einer interdisziplinären Sozietät aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
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Unter der neuen Firmierung

wird unserem Klientel ein noch umfassenderes Leistungsspektrum zur Verfügung gestellt.
Die derzeitige Mandantenstruktur ist in Bezug auf Branche und Unternehmensrechtsform breit gefächert. Sie reicht von Einzelunternehmen bis zu international tätigen, als Konzerne strukturierten Aktiengesellschaften. Neben mittleren und größeren Industrie- und Handwerksbetrieben sowie unterschiedlichsten Handelsunternehmen zählen auch eine Vielzahl von Freiberuflern zu unserem Klientel.
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