Beratung der Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilberufe

Eine auf die speziellen Anforderungen im Heilberufebereich abgestimmte vollumfängliche Beratung

Herr RA Oliver Och hat im Jahr 2009 den Titel zum Fachberater für den Heil­be­ru­fe­be­reich (IFU/ISM gGmbH) verliehen bekommen, Herr StB Alexander Huber im Jahr 2019 und Herr StB Philipp Stöhr den Titel Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Alle Fachberater verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
 
Unsere Sozietät verfügt hierdurch über eine spezielle Qualifikation für die Beratung von Ärzten verschiedener Fachrichtungen und Zahnärzten sowie von Tierärzten, Therapeu­ten, Logopäden, Heilpraktikern oder Apotheken etc. Diese Spezialisierung in Verbindung mit der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei ermöglicht daher nicht nur eine gezielte, fachspezifische Beratung im Bereich der Heil- und Heilhilfsberufe, sondern auch eine auf die speziellen Beratungsanforderungen im Heilberufebereich abgestimmte vollumfängliche Beratung.
 
Durch die regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Kongressen verfügen wir über umfangreiches Know-how bezüglich aktueller Reformen im Gesundheitswesen und ärztlicher Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen und können so eine optimale betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung für Heilberufe bieten.
 
 
Folgende Themengebiete zählen zu unseren Beratungsschwerpunkten:
 
  • Praxisgründung
  • Praxisbewertung
  • Grundlagenanalyse
  • Praxisfinanzierung
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
  • Vermeidung von Umsatz- und Gewerbesteuer
  • Steuergestaltungsberatung und Steueroptimierung
  • Ärzte-Finanzbuchhaltung
  • Rechtliche Betreuung
  • Betriebswirtschaftliche Analyse
  • Betriebswirtschaftliche Praxisführung
  • Planungsrechnung
  • Praxisnachfolgeberatung
  • Kauf- und Verkauf von Arztpraxen
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsarztrecht (Zulassung, Nachbesetzung, Jobsharing)
  • Arbeitsrecht der Heilberufe (Chefarztverträge, Anstellungsverträge mit ärztlichem Personal)
  • Gestaltung von Praxismietverträgen

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